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Führerschein mit geistiger Behinderung in – das solltest du wissen

Bei einem vorliegenden Handicap ist der Führerscheinerwerb nicht ausgeschlossen.

Auch Menschen mit einem geistigen Handicap möchten im Alltag mobil sein, ihren Alltag selbstbestimmt gestalten und daher den Führerschein machen. Dies ist unter bestimmten Umständen möglich. 

Unsere Fahrschule in informiert ausführlich zu den Besonderheiten der Führerscheinausbildung.

Die Führerscheinausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, wenn eine geistige Behinderung vorliegt. Zu den Voraussetzungen:

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Fahrprobe
  • Führerscheinausbildung in einer entsprechend spezialisierten Fahrschule
  • Grad des geistigen Handicaps ist weniger stark ausgeprägt

Worauf ist beim Führerschein mit geistiger Behinderung zu achten?

Menschen mit einer geistigen Behinderung ist nicht automatisch die Führerscheinausbildung verwehrt. Ausschlaggebend ist der Grad der Behinderung und somit, inwieweit diese die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. In einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird der Grad der geistigen Behinderung ermittelt. Hinzu kommt eine zu absolvierende Fahrprobe.

Die Entscheidung, ob die Führerscheinausbildung erfolgen kann, trifft die Stadtverwaltung oder der Landrat nach Sichtung des medizinisch-psychologischen Gutachtens und des Ergebnisses der Fahrprobe.

Bei einem positiven Bescheid sollte die Ausbildung auf jeden Fall in einer Fahrschule erfolgen, die auf den Unterricht von Menschen mit einer geistigen Behinderung spezialisiert ist.

Unter welchen Umständen ist der Führerschein mit geistiger Behinderung möglich?

Während eine körperliche Beeinträchtigung durch die Anpassung des Fahrzeugs an die individuellen Anforderungen in vielen Fällen ausgeglichen werden kann, steht ein geistiges Handicap dem Führerscheinerwerb oft entgegen.

Ausschlaggebend ist der Grad der geistigen Behinderung, der in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ermittelt wird.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Führerschein mit Handicap

Ist die Führerscheinausbildung bei einer geistigen Behinderung möglich?

Entscheidend ist der Grad des Handicaps. Ist die geistige Behinderung weniger stark ausgeprägt, steht der Führerscheinausbildung nichts im Wege.

Welche Voraussetzungen muss ich als Führerscheinanwärter mit einer geistigen Behinderung erfüllen?

Im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird geprüft, ob der Erwerb des Führerscheins trotz der vorliegenden Erkrankung infrage kommt. In der Untersuchung stehen Tests zum Konzentrations- und Reaktionsvermögen und den Wahrnehmungs- und Orientierungsfähigkeiten auf dem Programm. Eventuell werden Beschränkungen und Auflagen für den Führerschein festgelegt, die nach bestandener Führerscheinprüfung im Führerschein eingetragen werden. Nur mit einem positiven Gutachten ist der Besuch der Fahrschule erlaubt. Außerdem ist eine Fahrprobe notwendig.

Wo kann ich eine Fahrprobe durchführen?

Die Fahrprobe kann unter anderem beim TÜV erfolgen. Vorgeschrieben ist die Durchführung auf einem geschlossenen Gelände.

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Die Führerscheinausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, wenn eine geis-tige Behinderung vorliegt.
Zu den Voraussetzungen:

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Fahrprobe
  • Führerscheinausbildung in einer entsprechend spezialisierten Fahrschule
  • Grad des geistigen Handicaps ist weniger stark ausgeprägt
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